Conny-Land AG • Connylandstrasse 2 • CH-8564 Lipperswil (TG)
Durch das Betreten von Conny-Land erkennt der Besucher die nachfolgenden Eintritts- und Nutzungsbedingungen als verbindlich an. Wie wir mit deinen Daten umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.
1. Eintrittskarte
Der Zutritt zum Conny-Land ist ausschliesslich mit einer gültigen Tages- oder Saisonkarte gestattet.
Die Eintrittskarte berechtigt den Besucher zum Betreten des Conny-Land während der Öffnungszeiten.
Die tagesaktuellen Öffnungszeiten sind auf der Homepage verfügbar.
Beim Verlassen des Geländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Wiedereintritt am selben Tag ist nur mit einem Stempel möglich, den du vor dem Verlassen im Verwaltungsgebäude erhältst.
Bei vorzeitiger Schliessung des Conny-Land in der Vor- oder Nachsaison oder aufgrund der Witterungsverhältnisse besteht kein Recht auf Erstattung des Eintrittspreises.
Technisch bedingter Betriebsausfall von Anlagen berechtigt nicht zur Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.
2. Saisonkarten
Die Saisonkarte berechtigt den Inhaber während der gesamten Saison zum beliebig häufigen Eintritt in das Conny-Land.
Gültigkeit und Ausweis
- Saisonkarten sind nur in Verbindung mit einem Foto gültig.
- Im Zweifelsfall ist auf Verlangen des Aufsichtspersonals ein amtlicher Lichtbildausweis vorzuzeigen (z. B. Identitätskarte, Führerausweis, SwissPass).
- Die Saisonkarte ist nicht übertragbar. Bei Missbrauch wird sie eingezogen.
Upgrade vom Tagesticket auf die Saisonkarte
- Ein Upgrade vom Tagesticket auf die Saisonkarte muss am Besuchstag im Büro gelöst werden; nachträgliche Upgrades sind ausgeschlossen.
- Der bereits bezahlte Eintrittspreis wird dabei vollumfänglich auf den Preis der Saisonkarte angerechnet.
3. Vorzeigen der Eintrittskarte
Der Besucher ist verpflichtet, auf Verlangen dem Aufsichtspersonal die Eintrittskarte vorzuzeigen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine strafrechtliche Verfolgung wegen Hausfriedensbruchs und Erschleichens freien Eintritts möglich ist.
4. Online erworbene Tickets
- Stornierungen sowie monetäre Rückerstattungen sind nicht möglich.
- Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets ist untersagt.
- Der QR-Code auf dem Ticket muss maschinenlesbar sein.
- Jeglicher Missbrauch von Tickets ist untersagt.
Bei Zuwiderhandlung kann neben dem Verfall der Teilnahmeberechtigung auch Schadenersatz geltend gemacht werden.
5. Verhalten im Park
- Belästigung von anderen Besuchern oder Mitarbeitern des Parks ist untersagt.
- Das Betreten der Anlagen entgegen den vorhandenen Nutzungseinrichtungen ist untersagt.
- Den Anordnungen des Aufsichtspersonals oder Gebotsschildern ist Folge zu leisten.
- Störendes Verhalten, das den Parkbetrieb beeinträchtigt, kann zum Verweis aus dem Conny-Land ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes führen.
- Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, alle Rechte aus dem Hausrecht wahrzunehmen.
- Die Nutzung der Kinderspielplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Die Altersangaben bei den einzelnen Spielbereichen sind zu beachten.
6. Verzehr von mitgebrachten Esswaren und Getränken
Der Verzehr von mitgebrachten Esswaren und Getränken ist in den Restaurationsbetrieben strengstens untersagt.
7. Aufsichtspersonen und Eltern
- Aufsichtspersonen und Eltern haften für ihre Kinder.
- Bei Gruppenbesuchen von Kindern muss eine verantwortliche Person benannt werden.
- Die Begleitperson ist für die Beaufsichtigung und Sicherheit der Kinder verantwortlich.
8. Nutzung der Anlagen
Die einzelnen Anlagen im Conny-Land stehen den Besuchern zur freien Nutzung im Rahmen ihrer Zweckbestimmung zur Verfügung.
- Das Betreten der Anlagen ausserhalb der vorgesehenen Nutzungseinrichtungen oder das Verlassen der zugelassenen Wege ist nicht gestattet.
- Die Nutzung sämtlicher Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Besucher ist verpflichtet, die vorhandenen Sicherheitsvorrichtungen zu benutzen, Sorgfalt an den Ein- und Ausstiegen walten zu lassen, Hinweis- und Gebotsschilder zu beachten und den Anweisungen des Aufsichtspersonals zu folgen.
- Schwangere nutzen die Fahrgeschäfte auf eigene Gefahr. Space Shot Tower, Crazy Professor und Cobra sind für Schwangere ausgeschlossen.
9. Haftungsausschluss & Teilnahmebedingungen – Baden mit Seelöwen
Die Teilnahme am Baden mit Seelöwen erfolgt auf eigene Gefahr. Weder die Veranstalter noch die Betreiber haften für Verletzungen, Schäden oder Verluste, die während oder im Zusammenhang mit dieser Aktivität entstehen.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 6 Jahre.
- Alle Teilnehmer müssen schwimmen können.
- Ausreichende körperliche Fitness ist Voraussetzung; gesundheitliche Einschränkungen sind vor der Teilnahme zu melden.
Durchführung
- Kleidung: Das Tragen eines Neoprenanzugs ist Pflicht. Anzüge werden gestellt; ein eigener Anzug kann mitgebracht werden.
- Kontakt mit den Seelöwen ist ausschliesslich auf Anweisung der Trainer gestattet.
- Den Anweisungen der Trainer und Betreuer ist jederzeit Folge zu leisten.
- Gesamtdauer ca. 1 Stunde, davon ca. 30 Minuten im Wasser.
Rückerstattungen und Absagen
- Rückerstattungen sind nicht möglich.
- Eine Verschiebung auf einen anderen Termin ist nur gegen Vorweis eines ärztlichen Zeugnisses möglich.
- Ohne ärztliches Zeugnis verfällt die Buchung ersatzlos, auch bei rechtzeitiger Absage.
10. Kontrolle von Taschen und Behältnissen
- Beim Betreten des Conny-Land sind die Mitarbeiter berechtigt, den Inhalt von Taschen, Rucksäcken und anderen Behältnissen zu kontrollieren.
- Das Mitbringen von Glasflaschen und potenziell gefährlichen Gegenständen ist nicht gestattet.
- Die Nutzung von mitgeführten Schallgeräten oder Musikinstrumenten ist nicht gestattet.
- Bei Bedarf können zusätzlich Personenkontrollen durchgeführt werden.
- Hunde sind im Conny-Land willkommen, müssen jedoch jederzeit an der Leine geführt werden.
11. Parkplatz
Der Parkplatz des Conny-Land steht den Besuchern zur Verfügung, die Parkgebühr ist im Eintrittspreis inbegriffen.
12. Rutschgefahr
Aufgrund von Witterungsverhältnissen kann es im Park zu Rutschgefahr kommen.
- Absperrungen, rutscharmes Schuhwerk, langsames Gehen und das Benutzen vorhandener Handläufe sind empfohlen, um Unfälle zu vermeiden.
- Bei Nichtbeachtung dieser Hinweise kann bei Schadenfällen ein Mitverschulden zugerechnet werden.
13. Film- und Fotoaufnahmen auf den Fahrgeschäften
- Das Filmen mit Handys oder anderen nicht befestigten Kameras während der Fahrt auf allen Grossanlagen oder schnelleren Rundfahrgeschäften ist nicht gestattet.
- Action-Kameras (z. B. GoPro) sind nur gestattet, wenn sie in einer Harness (Brust- oder Körpergurt) sicher am Körper befestigt sind. Kameras an Selfiesticks, am Kopf, am Handgelenk oder lose in der Hand sind nicht erlaubt.
- Handys und andere nicht befestigte Geräte müssen während der Fahrt verstaut werden.
Durch die Nutzung der Attraktionen stimmt der Fahrgast der Herstellung und Speicherung von Bildaufnahmen während der Fahrt zu, die auf Bildschirmen angezeigt oder verkauft werden können.
14. Haftung und Schadenersatz
- Die Haftung für im Conny-Land erlittene Schäden wird ausgeschlossen, ausser bei vorsätzlichem Handeln.
- Reklamationen müssen vor Verlassen des Parkgeländes bei der Verwaltung geltend gemacht werden.
- Verlust, Diebstahl oder Schäden an Sachen, die nicht im Eigentum von Conny-Land stehen, werden nicht ersetzt.
- Der Besucher ist verpflichtet, für vorsätzlich verursachte Schäden Ersatz zu leisten.
- Begleitpersonen sind für von Kindern verursachte Schäden verantwortlich.
15. Foto- und Videoaufnahmen im Park
Während deines Besuchs im Conny-Land besteht die Möglichkeit, dass du fotografiert und/oder gefilmt wirst. Dieses Material kann auf unserer Webseite oder unseren sozialen Medien verwendet werden. Durch das Betreten des Conny-Land stimmst du dieser Nutzung automatisch zu. Wenn du nicht fotografiert oder gefilmt werden möchtest, wende dich bitte an den Fotografen oder Kameramann.